Neue Beweislastregel für Handelsvertreter?
Ausgabe | 2017/230 |
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Titel | Neue Beweislastregel für Handelsvertreter? |
Zeitschrift | Linde |
Autor(en) |
Kurzbeschreibung
Nach der stRsp trägt die Behauptungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des Ausgleichs gem § 24 HVertrG der Handelsvertreter, der auch den Beweis für die Zuführung neuer Kunden – und damit auch für die Neuheit eines Kunden für den Unternehmer – zu führen hat. Von dieser seit jeher gültigen und vom OGH in 9 ObA 57/14v ausdrücklich bestätigten Beweislastregel ist der 8. Senat des OGH in der Entscheidung 8 ObA 59/15g1 abgewichen. Die Begründung des OGH überzeugt nicht.