NEWSLETTER 05-2022: SCHENKUNGEN UNTER VORBEHALT VON NUTZUNGSRECHTEN UND DEREN AUSWIRKUNGEN
Ist dies der Fall, so stellt sich in erb- und pflichtteilsrechtlicher Hinsicht die Frage, ob die Schenkung überhaupt “wirklich gemacht” und das sogenannte Vermögensopfer erbracht wurde oder ob das Vermögen trotz Schenkung noch dem Geschenkgeber zugeordnet wird.
Die Frage, wann ein Vermögensopfer erbracht worden ist, war schon lange ein wesentliches Thema für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen. Im Zuge der Erbrechtsreform 2015 hat der Gesetzgeber dazu einige Klarstellungen vorgenommen, welche zwischenzeitig auch zu einer Anpassung der Rechtsprechung geführt haben.
Die Auswirkungen dieser oberstgerichtlichen Entscheidungen auf die Schenkung von Liegenschaften sowie das Stiftungsrecht dürfen wir in unserem neuesten Newsletter näher beleuchten.