NEWSLETTER 03-2021: AUSWIRKUNGEN VON SITTENWIDRIGEN AUFGRIFFSKLAUSELN IN GESELLSCHAFTSVERTRÄGEN
In Gesellschafts- und Syndikatsverträgen sind üblicherweise Regelungen enthalten, die im Falle des freiwilligen oder unfreiwilligen Ausscheidens eines Gesellschafters ein Recht der übrigen Gesellschafter zu einem bestimmten Abtretungspreis die Geschäftsanteile des scheidenden Gesellschafters aufzugreifen, vorsehen.
Der Oberste Gerichtshof hat jüngst in einer zweiten Entscheidung zu dieser Thematik maßgebliche Einschränkungen für die Ausgestaltung dieser sogenannten Aufgriffsrechte, in Form von Wertgrenzen, festgelegt, welche bei vielen bestehenden Gesellschaften Handlungsbedarf ergeben könnte.
Solche Aufgriffsmöglichkeiten von Geschäftsanteilen können für die unterschiedlichsten Anlassfälle vereinbart werden, beispielsweise im Falle selbstbestimmten Ausscheidens aus der Gesellschaft, bei vorzeitigem Ableben eines Gesellschafters, aber auch im Falle der Eröffnung einer Insolvenz oder Exekution über das Vermögen eines Gesellschafters.
Eine erste – risikobewusste – Einschätzung der aktuellen Situation samt Handlungsempfehlungen finden Sie im Langtext unseres Newsletters!