NEWSLETTER 11-2020: COVID-19 UND INSOLVENZANTRAGSPFLICHT
Im Hinblick auf die bereits mehrfach medial angesprochene drohende Pleitewelle stellt sich die Frage, ob trotz der vom Gesetzgeber aufgrund der Pandemie zur Stabilisierung der Wirtschaft verfügten Maßnahmen ein Insolvenzantrag zu stellen ist.
Trotz der vom Gesetzgeber verfügten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung der Unternehmen besteht nach wie vor die grundsätzliche Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Allerdings sind diese Voraussetzungen und auch die zu beachtenden Fristen durch gesetzliche Maßnahmen in Berücksichtigung der durch die Pandemie verursachten Auswirkungen (vorübergehend) geändert worden.
Die näheren Details, ob und wann ein Insolvenzantrag jedenfalls gestellt werden muss, finden Sie in unserem Newsletter.