NEWSLETTER 10-2020: NEUERUNGEN DURCH DIE COVID-19-SONDERGESETZGEBUNG
Das Jahr 2020 ist nicht nur eine Herausforderung für das Gesundheitswesen, sondern auch für die Wirtschaft. Die österreichische Bundesregierung hat zuletzt im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020, des Gesellschaftsrechtlichen-COVID-19-Gesetzes sowie des Investitionsprämiengesetzes versucht, Unternehmen in der Krise zu stärken.
Gemäß § 277 Abs 1 UGB sind die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag ihre Jahresabschlüsse beim Firmenbuchgericht einzureichen (Einlangen bei Gericht) – nicht so in diesem Jahr! Folgende (gemäß § 4 COVID-19-GesG mit 31.12.2020 befristete) Neuerungen wurden im Rahmen der COVID-19-Sondergesetzgebung erlassen.
In unserem neuesten Newsletter informieren wir Sie über die wesentlichen Neuerungen dieser COVID-19-Sondergesetzgebung!