NEWSLETTER 06-2020: ENDE DRAKONISCHER VERWALTUNGSSTRAFEN FÜR UNTERNEHMER?
Das verwaltungsstrafrechtliche Kumulationsprinzip wird immer wieder zum Schreckensgespenst für Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Führungskräfte. Ahndet die Behörde etwa mehrere gleichgelagerte Verstöße (zB Lohnunterlagen mehrerer Arbeitnehmer werden nicht bereitgehalten), wird pro Verstoß und pro betroffenem Arbeitnehmer je eine separate Geldstrafe verhängt.
Der EuGH hat diesem Kumulationsprinzip in einem Anlassfall nunmehr allerdings eine Absage erteilt. Der folgende Newsletter soll einen Überblick über die derzeitige Rechtslage und die Auswirkungen dieser Entscheidung schaffen. Darüber hinaus finden sich Empfehlungen, wie sich Unternehmer angesichts der noch unklaren rechtlichen Situation am besten verhalten sollten.
Immer wieder sind Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Führungskräfte mit teils drakonischen Verwaltungsstrafen konfrontiert, denen oftmals verhältnismäßig nur geringfügige Verfehlungen zugrunde liegen.