NEWSLETTER 05-2020: UPDATE: LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN UND IHRE FORMVORSCHRIFTEN – NEUE UNSICHERHEITEN
In zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen hatte sich der OGH mit fremdhändigen Testamenten auseinanderzusetzen, die aus losen Blättern bestanden die nicht fest miteinander verbunden waren.
In beiden Fällen kam der OGH zum Ergebnis, dass das Testament formungültig zustandegekommen und damit ungültig war. Der darin festgelegte Wille des Erblassers wurde sohin nicht beachtet und es kamen stattdessen die gesetzlichen Erben zum Zug.
Erst kürzlich (vgl. unseren Newsletter 09/2019) haben wir, anlässlich einer damals aktuellen Entscheidung des OGH (2 Ob 19/19m vom 25.07.2019), über Probleme im Zusammenhang mit den Formvorschriften bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen berichtet.
Näheres zu den Hintergründen der Formungültigkeit und den Auswirkungen dieser Entscheidungen auf bereits errichtete Testamente finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.