NEWSLETTER 01-2020: AKTUELLES ZUM GESELLSCHAFTERAUSSCHLUSS BEI GMBH UND AG
Zwei Entwicklungen geben Anlass dazu, einen näheren Blick auf die seit Einführung des Gesellschafterausschlussgesetzes 2006 bestehende Möglichkeit des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern zu werfen.
Einerseits hat der OGH in einer Entscheidung vom April 2019 Klarstellungen zur Frage der Anfechtbarkeit von Ausschlussbeschlüssen vorgenommen und im Wesentlichen klargestellt, dass diese nur aus formalen Gründen anfechtbar sind. Andererseits wurden mit den, überwiegend seit Juni 2019 geltenden Regelungen des AktRÄG 2019 Änderungen im Bereich des Verfahrens zur Überprüfung der bei Gesellschafterausschluss zu gewährenden Barabfindung vorgenommen.
Wir wollen Ihnen die wesentlichen Ergebnisse der aktuellen Rechtsprechung sowie die Änderungen durch das AktRÄG 2019 zusammen mit einem Überblick über das grundsätzlich unveränderte Ausschlussverfahren kurz in unserem aktuellen Newsletter darstellen.