NEWSLETTER 07-2019: WESENTLICHE NEUERUNGEN FÜR BÖRSENOTIERTE AKTIENGESELLSCHAFTEN (AktRÄG 2019)
Das gerade beschlossene Aktionärsrechts-Änderungsgesetz (AktRÄG 2019), das in wesentlichen Teilbereichen sofort bzw. sogar rückwirkend mit 10. Juni 2019 in Kraft tritt, bringt einige grundlegende Neuerungen für börsenotierte Aktiengesellschaften.
Neben völlig neuen Transparenzpflichten für die Vergütung von Vorständen und Aufsichtsräten in Form einer durch den Aufsichtsrat zu erstellenden Vergütungspolitik und eines jährlichen Vergütungsberichtes, werden auch zusätzliche Genehmigungs- und Veröffentlichungsvorschriften für Geschäfte mit nahestehenden Personen neu eingeführt.
Darüber hinaus bringt das Gesetz auch einige Änderungen für das Verfahren vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses.
Insgesamt ist aus heutiger Sicht zwar von erhöhter Transparenz auszugehen; da die Regelungen allerdings relativ zahnlos sind, bleibt abzuwarten ob ein tatsächlicher Mehrwert für Aktionäre eintreten wird. Klar ist jedenfalls, dass auf börsenotierte Aktiengesellschaften ein weiterer verwaltungstechnischer Mehraufwand zukommen wird, auf den man angesichts der im Wesentlichen bereits geltenden Regelungen rechtzeitig vorbereitet sein sollte.