NEWSLETTER 10-2017: DEREGULIERUNGSGESETZ 2017 / ERLEICHTERUNGEN BEI DER GMBH-GRÜNDUNG?
Durch den im Deregulierungsgesetz 2017 neu geschaffenen § 9a GmbHG wird im Falle der Gründung einer Ein-Personen-GmbH, die Notariatsaktpflicht der Satzung sowie das Erfordernis der notariellen Beglaubigung der Musterzeichnung und der Firmenbucheingabe abgeschafft.
Ob diese vereinfachte Gründung tatsächlich eine sinnvolle Alternative zur klassischen Gründung darstellt, wird die Zukunft weisen. Jedenfalls ist, abseits vereinzelter Sonderfälle, weiterhin die Beiziehung einer rechtlichen Beratung bereits in der Gründungsphase jedenfalls zu empfehlen, um ungewollte, spätere Nachteile zu vermeiden.
Um die Verbilligung und Beschleunigung der Gründung einer Standard-GmbH zu ermöglichen, wurde das Deregulierungsgesetz 2017, welches am 12.04.2017 kundgemacht wurde, erlassen.
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