NEWSLETTER 04-2017: AUSGEWÄHLTE NEUERUNGEN DES NEUEN LOHN- UND SOZIALDUMPING-BEKÄMPFUNGSGESETZES
Das seit 01.01.2017 geltende Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSD-BG) bringt einige einschneidende Neuerungen und schafft weitere Verschärfungen in der Baubranche.
Nunmehr können Auftraggeber von Bauarbeiten für das Entgelt der Arbeitnehmer von Subauftragnehmern, die nach Österreich entsendet oder grenzüberschreitend nach Österreich überlassenen wurden, verschuldensunabhängig zur Haftung herangezogen werden. Weiters wurden neue Bestimmungen zur Meldung der Entsendung bzw. Überlassung eingeführt.
Das Gesetz gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, für die Beschäftigung von Arbeitskräften im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) und für Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz anzuwenden ist.
Ausgenommen vom Geltungsbereich des LSD-BG sind, vereinfacht gesagt, Arbeitsverhältnisse zur öffentlichen Hand.