NEWSLETTER 02-2017: ZWINGT KLEINAKTIONÄR AKTIENGESELLSCHAFT ZUR VOLLAUSSCHÜTTUNG?
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung (OGH vom 24.10.2016, 6 Ob 169/16w) musste sich das Höchstgericht mit dem Verlangen eines Aktionärs auseinandersetzen, der wegen eines anteiligen Ausschüttungsanspruches in Höhe von lediglich EUR 7,42 und aufgrund einer durchaus gebräuchlichen Satzungsbestimmung eine Vollausschüttung des gesamten Bilanzgewinns in Höhe von rund EUR 10 Mio. durch die AG forderte.
Im Ergebnis drang der Aktionär mit seinem Anspruch – für viele überraschend – durch, doch über diesen Einzelfall hinaus könnte diese Entscheidung nicht nur für Aktiengesellschaften sondern auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung erhebliche Folgen haben.
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH 24.10.2016, 6 Ob 169/16w) beschäftigte sich das Höchstgericht mit der Frage der Zulässigkeit einer nur teilweisen Ausschüttung des Bilanzgewinnes einer Aktiengesellschaft, wenn die Satzung dies nicht ausdrücklich vorsieht, und kommt dabei zu einem für viele überraschenden Ergebnis.