NEWSLETTER 01-2017: EUROPAWEITE KONTENPFÄNDUNG – ERLEICHTERUNG FÜR GLÄUBIGER
Seit dem 18.01.2017 ist es für Gläubiger deutlich leichter, Forderungen von säumigen Schuldnern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten einzutreiben. Durch die Europäische Kontenpfändungsverordnung wurde ein eigenständiges Unionsverfahren zur Sicherung von Geldforderungen geschaffen, das vor allem rasch, effektiv und kostengünstig sein soll.
Die seit 18.01.2017 geltende und unmittelbar anwendbare Europäische Kontenpfändungsverordnung schafft für Gläubiger im Falle von grenzüberschreitenden Forderungsbetreibungen eine neue Möglichkeit, zu ihrem Geld zu kommen.
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