NEWSLETTER 15-2016: ZUR ZULÄSSIGKEIT VON AUFGRIFFSRECHTEN
In einer aktuellen Entscheidung (OGH vom 30.03.2016, 6 Ob 35/16i) behandelt der OGH die Frage der Zulässigkeit der Vereinbarung eines Aufgriffsrechtes im Gesellschaftsvertrag, das, für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters, eine Abfindung mit dem halben Verkehrswert vorsah und legte auch allgemein fest, dass gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte, die eine Abfindung unter dem Verkehrswert vorsehen, stets einer Sittenwidrigkeitsprüfung standzuhalten haben, widrigenfalls derartige Regelungen nichtig sind.
Aufgriffsrechte sind Regelungen, welche es den Aufgriffsberechtigten ermöglichen, bei Eintritt konkret definierter Voraussetzungen, die Geschäftsanteile eines oder mehrerer Gesellschafter zu übernehmen. Sie stellen in der gesellschaftsrechtlichen Praxis heutzutage Standardregelungen dar und finden sich in der weit überwiegenden Mehrzahl aktueller Gesellschaftsverträge von Gesellschaften mit mehrpersonaler Gesellschafterstruktur.
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