NEWSLETTER 13-2016: GRENZÜBERSCHREITENDE SITZVERLEGUNG EINER GMBH NACH ÖSTERREICH
Grenzüberschreitende Sitzverlegungen von ausländischen Gesellschaften nach Österreich sind seit einer Entscheidung des OGH grundsätzlich zulässig. In der praktischen Umsetzung müssen jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Im Folgenden werden diese Voraussetzungen sowie die Durchführung am Beispiel der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer GmbH von Deutschland nach Österreich unter praktischen Gesichtspunkten erläutert.
In der Entscheidung 6 Ob 224/13 d vom 10.04.2014 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Sitzverletzung grundsätzlich bejaht. Dabei bezieht sich der OGH auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in dessen Entscheidungen “Cartesio” (C-210/06) und “Vale” (C-378/10) und auf die darin entwickelten Grundsätze zur Sitzverlegung.
Ausführliches dazu bzw. welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, finden Sie nachstehend in unserem Newsletter.