NEWSLETTER 07-2016: PROBLEMFELDER DES ZWEIKONTENMODELLS AM BEISPIEL EINER GmbH & Co KG
Die in Gesellschaftsverträgen oftmals vorgesehenen Zweikontenmodelle, etwa bei einer GmbH & Co KG, bestehen zum einen aus starren Kapitalkonten, zumal die Kapitalanteile der Gesellschafter durch Zu- und Abflüsse von Vermögenswerten nicht verändert werden dürfen (Kapitalkonto I), und zum anderen aus Verrechnungskonten (Kapitalkonto II).
Der Rechtscharakter solcher Verrechnungskonten, welche einerseits einen Teil der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, oder andererseits rein schuldrechtliche Forderungen ausweisen können, bestimmt sich neben Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag auch durch ständige Übung der Gesellschafter über die Verbuchung bestimmter Beträge.
Durch eine unterschiedslose Erfassung von Buchungsvorgängen über das Kapitalkonto II kann es zu einer eigenkapitalbezogenen Infizierung des gesamten Kontos kommen, insbesondere wenn auch Verluste auf dem Konto verbucht werden.
Dies hat unterschiedliche, jedoch oftmals gravierende, Auswirkungen auf wechselseitige Forderungen der Gesellschaft sowie der Gesellschafter zueinander.
Näheres dazu, insbesondere auch Empfehlungen zur Behebung dieser Problematik, finden Sie in unserem Newsletter.