NEWSLETTER 02-2016: ANFORDERUNGEN AN DEN DATENSCHUTZ IM ZEICHEN VON SAFE-HARBOR UND PRIVACY-SHIELD
Im Oktober 2015 hat der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA, hinsichtlich der Speicherung personenbezogener Daten in den USA, für ungültig erklärt, weil nicht gewährleistet ist, dass europäische Daten in den USA ausreichend geschützt werden.
Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen und zwar nicht nur für Großunternehmen wie Facebook oder Google sondern für sämtliche Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen, etwa wenn E-Mail-Server sich in den USA befinden, US-Cloud-Lösungen in Anspruch genommen werden oder bestimmte Datenverarbeitungsprozesse an ein US-Unternehmen ausgelagert werden.
Solange kein neues Abkommen zwischen der EU und den USA, hinsichtlich der Speicherung personenbezogener Daten in den USA, vorliegt, besteht die Gefahr, dass derartige Vorgänge die durch Safe-Harbor gedeckt und legitimiert waren, nunmehr einer zusätzlichen Genehmigung durch die Datenschutzbehörde bedürfen!
Die Kommission verhandelt daher intensiv mit den USA und hat ein neues Abkommen in Aussicht gestellt, das unter dem Titel “Privacy-Shield” medial bekannt gegeben wurde. Viele Details zu Privacy-Shield sind jedoch noch nicht bekannt, sodass eine latente Rechtsunsicherheit besteht.
Näheres dazu finden Sie in unserem Newsletter.