NEWSLETTER 08-2015: STEUERREFORM 2015/2016 – ÄNDERUNGEN DES GRUNDERWERBSTEUERGESETZES AB 01.01.2016
Mit dem am 07.07.2015 durch den Nationalrat beschlossenen Steuerreformgesetz 2015/2016 greift der Gesetzgeber wie erwartet massiv in das bestehende System der Grunderwerbsteuer ein. Anders als von vielen befürchtet, bleibt die massive Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch Anknüpfung an den Verkehrswert jedoch aus, sodass eine vorgezogene Übertragung von Immobilien nur in Sonderfällen zu empfehlen ist.
Alleine die Einführung eines Stufentarifs, die neue gesetzliche Regelung über die Entgeltlichkeit von Erwerbsvorgängen, die endgültige Abschaffung der Möglichkeit von Treuhandgestaltungen, die Klarstellungen zur Anteilsvereinigung, die Änderungen bei Übertragungen im Familienkreis sowie die Änderungen im Zusammenhang mit dem Betriebsfreibetrag, machen eine Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen und eine Prüfung bestehender Konstruktionen jedoch unabdingbar.
Lesen Sie im Langtext daher mehr über die neuen Regelungen, welche mit 01.01.2016 in Kraft treten werden und unsere diesbezüglichen Empfehlungen.