Allgemeine Ausgangsproblematik der verdeckten Sacheinlage ist, dass eine Bareinzahlung eines Gesellschafters auf das Stammkapital für den Ankauf von Wirtschaftsgütern desselben Gesellschafters verwendet wird und so die bestehenden Sacheinlagevorschriften von Kapitalgesellschaften umgangen werden. Die Heilungsmöglichkeit dieser Problematik wurde in Österreich noch nicht abschließend geklärt.
Nach ständiger Rechtsprechung ist auch die aktienrechtliche Vorschrift (§ 45 AktG), welche eine Heilungsmöglichkeit bietet, bei GmbHs nicht analog anzuwenden, wobei die neuere Rechtsprechung des OGH richtungsweisend für ein Umdenken sein könnte. Ob es bei der GmbH eine (sehr praxisrelevante) Heilungsmöglichkeit der verdeckten Sacheinlage gibt wurde bis dato großteils noch offen gelassen.
Weitere Ausführungen zur Sanierungsmöglichkeit verdeckter Sacheinlagen werden im Langtext dargestellt.