NEWSLETTER 01-2015: VERSCHÄRFUNG DER VORSCHRIFTEN GEGEN LOHNDUMPING
Seit 01.05.2011 ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (kurz LSDB-G) in Österreich in Kraft. Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber versucht, unerwünschten Entwicklungen von zu geringer Entlohnung von Arbeitnehmern entgegen zu wirken. Durch das LSDB-G sollten Maßnahmen, wie etwa die Sicherung gleicher Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen für inländische und ausländische Arbeitnehmer, Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Unternehmen und die Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbes auf dem Arbeitsmarkt sowie die Sicherung von Abgaben und Sozialbeiträgen, sichergestellt werden.
Seit 01.05.2011 ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (kurz LSDB-G) in Österreich in Kraft. Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber versucht, unerwünschten Entwicklungen von zu geringer Entlohnung von Arbeitnehmern entgegen zu wirken. Durch das LSDB-G sollten Maßnahmen, wie etwa die Sicherung gleicher Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen für inländische und ausländische Arbeitnehmer, Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Unternehmen und die Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbes auf dem Arbeitsmarkt sowie die Sicherung von Abgaben und Sozialbeiträgen, sichergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund werden im Langtext die wichtigsten Neuerungen vertiefend dargestellt.