NEWSLETTER 02-2025: VERTRETUNG BEI ÄNDERUNGEN VON STIFTUNGSERKLÄRUNGEN
Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Ende 2024 veröffentlichen Entscheidung zu 6 Ob 162/23 a wichtige praktische Auswirkungen auf die künftige Gestaltung von Vollmachten im Stiftungsrecht aufgezeigt.
Konkret wurde klargestellt, dass für die Änderung der Stiftungserklärung eine Spezialvollmacht erforderlich ist. Im Gegensatz zur GmbH, bei der für Änderungen des Gesellschaftsvertrags keine Spezialvollmacht notwendig ist, verlangt das Stiftungsrecht nunmehr eine präzise gestaltete Vollmacht, die das konkrete Geschäft genau bezeichnet. Eine “normale” Vollmacht reicht laut Ansicht des Obersten Gerichtshofes zur Änderung der Stiftungserklärung hingegen nicht (mehr) aus, selbst wenn diese notariell beglaubigt oder gar als Notariatsakt errichtet wurde.