BUSINESS BREAKFAST 21.05.2021
Die aktuellen legistischen Maßnahmen rund um Covid verdienen im Falle von Sanierungen besondere Beachtung. In Impulsreferaten wollen wir – RA DDr. Alexander Hasch und RA Mag. Stephan Binder – Ihnen dazu am 21.05.2021 online einen Überblick geben.
Wir stellen die aktuelle Fristenlage zur Eröffnungsnotwendigkeit von Sanierungsverfahren, je nach Situation (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) dar. Zumal es sich um haftungsträchtige Materien handelt, ist eine gute und vor allem rechtzeitige Vorbereitung einmal mehr besonders wichtig.
Wie Sie die Vorbereitung eines Sanierungsverfahrens anlegen können und welche gängigen Instrumente dafür möglicherweise eingesetzt werden, erfahren Sie in unserem Überblick, der auch Auffanggesellschaften, vorgängige Umgründungen, Unternehmenserwerbe – vor oder nach einer Insolvenz – behandelt. Weiters behandeln wir Möglichkeiten und Modalitäten zur Zufuhr von Eigenkapital und die Restrukturierung der Passivseite (Fremdkapital).
In einem Ausblick dürfen wir noch die Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz durch das geplante RIRL-UG und das darin geregelte vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren kurz anreißen.
Die aktuellen Neuerungen durch eine Gesamtreform des Exekutionsrechtes (ab 01.07.2021) sollen aus unserer Sicht das Bild abrunden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte an.
Wir versprechen einen kurzweiligen Impulsvortrag im Sinne eines zweckmäßigen Updates zur aktuellen rechtlichen und praxisrelevanten Situation.
RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Stephan Binder
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