NEWSLETTER 10-2023: ORGANBESTELLUNG IN DER PRIVATSTIFTUNG
Die Regeln zur Organbestellung in einer Privatstiftung werden grundsätzlich in der Stiftungsurkunde normiert und allenfalls durch die Stiftungszusatzurkunde ergänzt. Doch was passiert, wenn versucht wird, diese Regelungen außerhalb der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde, in einer gesonderten Vereinbarung zu ändern?
Mit dieser Frage musste sich der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung befassen. Wie der Oberste Gerichtshof diese Frage beantwortete können Sie in unserem aktuellen Newsletter lesen.