NEWSLETTER 01-2021: VERSCHÄRFTE ANZEIGENPFLICHTEN VON MIETERGESELLSCHAFTEN
Der Oberste Gerichtshof (OGH) bezog jüngst zu den Auswirkungen bei unterlassenen Anzeigepflichten von Änderungen innerhalb der Eigentümerstruktur juristischer Personen, die Mieter einer Geschäftsräumlichkeit sind, Stellung, verschärfte durch seine Entscheidung die Informationspflichten der Organe und erweiterte bei einem Verstoß dagegen die Schadenersatzansprüche des Vermieters.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat durch eine kürzlich erlassene Entscheidung (4 Ob 128/20g vom 20.10.2020) die Anzeigepflichten von juristischen Personen in ihrer Eigenschaft als Mieter von Geschäftsräumlichkeiten gegenüber ihren Vermietern für den Fall von Änderungen in ihrer Eigentümerstruktur verschärft. Ein Verstoß gegen diesbezügliche Anzeigepflichten führt – aufgrund der nunmehr klarstellenden Entscheidung des OGH – wohl zu wesentlich umfassenderen finanziellen Entschädigungsansprüchen des Vermieters als bisher bekannt.
In unserem neuen Newsletter informieren wir Sie über diese Entscheidung des OGH und ihre Auswirkungen auf die Praxis, insbesondere auch auf M & A-Transaktionen.