Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2023 – “Disqualifikationstatbestände” für Geschäftsführer und Änderungen des Firmenbuchverfahrens
Mit dem GesDigG 2023 zielt der Gesetzgeber unter anderem darauf ab, Personen zu schützen, die mit Gesellschaften in Geschäftsbeziehungen stehen oder dies beabsichtigen. Dazu werden erstmals Ausschluss- und Disqualifikationsgründe für bestimmte wirtschaftsstrafrechtlich verurteilte Leitungsorgane in der österreichischen Rechtsordnung vorgesehen. Aufsichtsratsmitglieder und Prokuristinnen sind von diesen Bestimmungen nicht betroffen.
Die Firmenbuchgerichte haben eine erweiterte Prüfpflicht auferlegt bekommen, was auch im firmenbuchrechtlichen Verfahren zu Änderungen geführt hat.
Das neue Gesetz ist mit 01. Jänner 2024 in Kraft getreten.
Einen kurzen Überblick über das Digitalisierungsgesetz 2023 können Sie in unserem aktuellen Newsletter lesen.