NEWSLETTER 02-2018:REGISTRIERUNGSPFLICHT VON WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMERN VON RECHTSTRÄGERN (WiEReG)
Der Nationalrat hat am 15.01.2018 das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, BGBl. I Nr. 136/2017 – verabschiedet. Dieses bezweckt die Durchsetzung der Offenlegung der (wahren) wirtschaftlichen Eigentümer österreichischer Rechtsträger in einem (öffentlichen) Register und soll in erster Linie der Bekämpfung von Geldwäscheaktivitäten und Terrorismusfinanzierung dienen.
Vor diesem Hintergrund ist von jedem erfassten Rechtsträger, der nicht unter die Öffnungsklausel des § 6 WiEReG fällt, bis spätestens 01.06.2018 eine Meldung an das Register vorzunehmen, wobei wir Sie gerne unterstützen.
Die Meldung der (wahren) wirtschaftlichen Eigentümer österreichischer Rechtsträger ist zwingend bis zum 01.06.2018 vorzunehmen, andernfalls die Behörde Strafen iHv. EUR 100.000,00 im Falle fahrlässiger Unterlassung der Meldung, sowie bis zu EUR 200.000,00 im Falle vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht, künftig aussprechen kann. Nähere Details hierzu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.