NEWSLETTER 02-2021: ÄNDERUNGEN IM INSOLVENZRECHT: RIRL-UG UND REO – EINE ERSTE DARSTELLUNG (TEIL I)
Am 23.02.2021 wurde der Ministerialentwurf des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRL-UG) in Begutachtung geschickt. Dadurch soll eine Restrukturierungsordnung (ReO) geschaffen und die Insolvenzordnung (IO) geändert werden.
Das neue Bundesgesetz soll mit 17.07.2021 in Kraft treten und wird die derzeitigen Möglichkeiten zur Entschuldung von – in eine finanzielle Krise geratenen – Unternehmen wesentlich erweitern.
Mit dem RIRL-UG soll die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, (EU) 2019/1023, umgesetzt werden. Es ist die Schaffung eines europaweit harmonisierten präventiven Restrukturierungsrahmens beabsichtigt, der es bestandfähigen Unternehmen über ein gerichtliches, vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren ermöglichen soll, sich zu restrukturieren, um so unnötige Liquidationen einzuschränken.
In Teil I unseres Newslettersgeben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichsten Aspekte des Ministerialentwurfs. In Teil II, der in Kürze folgen wird, werden Sie Informationen zu allen weiteren (inhaltlichen) Details, insbesondere zum Restrukturierungsplan, finden.