NEWSLETTER 02-2024: EINTRAGUNGSGEBÜHREN FÜR GRUNDBUCHS- UND PFANDRECHTSEINTRAGUNGEN AUSGESETZT
Der Nationalrat hat kürzlich die Aussetzung der Eintragungsgebühren für Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungen bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,00 beschlossen, um die Anschaffung und Errichtung einer Wohnstätte leistbarer zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie einem dringenden Wohnbedürfnis des einzutragenden Eigentümers dient.
Die Aussetzung der Eintragungsgebühren gilt für Verträge, welche ab dem 01.04.2024 abgeschlossen werden.