NEWSLETTER 03-2022: MODERNISIERUNG DES OÖ. BAURECHTS
Durch die Novelle wurden nicht nur vereinzelt Anzeige- und Bewilligungspflichten im Bereich des privaten Wohnbaus herabgesetzt, sondern darüber hinaus auch Vorteile im gewerblichen Wohnbau erwirkt. Vorrangiges Ziel der Novelle war jedenfalls die Liberalisierung und praxistaugliche Anpassung des bestehenden Baurechts an die tatsächlichen Lebensumstände der Bürger sowie durch Modernisierung des Verfahrensrechts die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich zu erhalten.
So wurde beispielsweise die Errichtung von Swimmingpools, Gartenhütten und Carports erleichtert, aber auch die Möglichkeit geschaffen “überholte” Bedingungen und Auflagen in Bauplatz- oder Baubewilligungsbescheiden zu bekämpfen. Zudem birgt die Novelle eine wesentliche Erleichterung bei der Errichtung von Reviereinrichtungen für die oberösterreichische Jägerschaft.
Um (zumindest auf die gesetzlichen Hürden) des gewerblichen Wohnbaus entsprechend vorbereitet zu sein, hat sich Ihr Immobilienrechtsteam von HASCH UND PARTNER intensiv mit der Novelle auseinandergesetzt und die dadurch entstehenden Auswirkungen im Dialog mit den Behörden eingeschätzt. Eine Zusammenfassung der wesentlichsten Änderungen finden Sie in der Langfassung unseres Newsletters, wobei unser Team jederzeit gerne zur persönlichen Erörterung zur Verfügung steht.