NEWSLETTER 04-2016: LEBENSVERSICHERUNGEN – ZEITLICH UNBEGRENZTES RÜCKTRITTSRECHT
Der Oberste Gerichtshof hat vor Kurzem, gestützt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, ausgesprochen, dass im Falle einer unterlassenen oder fehlerhaften Belehrung der Versicherungsgesellschaft über das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen dem Versicherungsnehmer ein zeitlich unbefristetes Rücktrittsrecht zusteht.
Der Newsletter zeigt die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten auf, von einer Lebensversicherung auch nach Ablauf der gesetzlich normierten 30tägigen Rücktrittsfrist, zurückzutreten; dies kann im Einzelfall aufgrund der gesetzlichen Verzinsung der Einzahlungen mit 4 % p.a. durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein.
Gemäß § 165a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist der Versicherungsnehmer berechtigt, binnen 30 Tagen nach seiner Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages von diesem zurückzutreten. Diese Bestimmung ist bereits seit langer Zeit in Kraft. Wichtig ist allerdings, dass vor dem 01.10.2004 die Rücktrittsfrist nur zwei Wochen betrug. Denkbar ist somit, dass in zahlreichen Rücktrittsbelehrungen nach dem 01.10.2004 aufgrund veralteter Formulare eine zu kurze Rücktrittsfrist enthalten ist.
Nähere Ausführungen zur Entscheidung des OGH und den Möglichkeiten zum Rücktritt entnehmen Sie unserem Newsletter.