NEWSLETTER 04-2022: COVID-19-JUDIKATUR ZUR GESCHÄFTSRAUMMIETE UND RÜCKFORDERUNG VON ZUSCHÜSSEN
In unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie über die aktuelle COVID-19-Judikatur zur Geschäftsraummiete sowie über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Rückforderungen von Zuschüssen an die COFAG infolge der Verletzung der Schadenminderungspflicht.
Nach der mittlerweile ergangenen höchstgerichtlichen Rechtsprechung sind für Bestandsobjekte, die aufgrund eines behördlichen Betretungsverbots während der COVID-19-Pandemie vorübergehend unbenutzbar sind, keine Mietzinszahlungen zu leisten. In diesem Zusammenhang stellt sich sodann die Frage, wie sich diese Rechtsprechung auf die betroffenen COFAG-Förderungen auswirkt und ob bzw. wie diese rückzuzahlen sind.
Mehr dazu in unserem aktuellen Newsletter.