NEWSLETTER 05-2018: SOCIAL MEDIA UND RECHT: WAS DU DARFST UND WAS NICHT
Soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum, sondern es lauern zahlreiche rechtliche Stolpersteine. So ist etwa vor der Verwendung eines Fotos die Situation in Bezug auf die Werknutzungsrechte zu klären. Fotos dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers bzw. Herstellers nicht verwendet werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine berechtigten Interessen der auf dem Foto abgebildeten Personen verletzt werden.
Darüber hinaus gilt auch im Internet und in sozialen Medien das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wettbewerb muss auch dort fair und sachlich ablaufen. Unlautere, insbesondere irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken, sind auch im Internet und in sozialen Medien verboten. Weiters dürfen keine Namens- und Markenrechte anderer verletzt werden und sind gewisse Offenlegungspflichten einzuhalten.
Wenn Unternehmen für ihre Kommunikation, Werbung und unternehmerischen Aktivitäten soziale Medien nutzen, haben sie rechtliche Vorgaben einzuhalten. Dabei sind die unterschiedlichsten Rechtsgebiete relevant, vom Zivil- und Unternehmensrecht über Medien-, Urheber- und Wettbewerbsrecht bis zum E-Commerce-Recht, Konsumentenschutzrecht und Strafrecht.
Häufig sind Unternehmen bei ihren Social-Media-Aktivitäten unter anderem mit den folgenden rechtlichen Aspekten konfrontiert bzw. worauf Unternehmen bei ihren Social-Media-Auftritten achten müssen, erfahren Sie in unserem Newsletter.