NEWSLETTER 05-2021: ERLEICHTERUNG DER RESTRUKTURIERUNG IM KONZERN
Gerade in Krisenzeiten kommt es in Konzernen mitunter vor, dass einzelne Konzerngesellschaften in Schieflage geraten. Dies ist oftmals ein sinnvoller Anlass, um konzerninterne Umstrukturierungen vorzunehmen.
Eines der wichtigsten Instrumente der Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften ist die Verschmelzung. Mit der aktuellen Entscheidung 6 Ob 203/20a hat der Oberste Gerichtshof nun Klarheit geschaffen, ob eine Verschmelzung von überschuldeten Tochtergesellschaften auf eine Muttergesellschaft zulässig sein kann.
Dies wurde bisher von den Firmenbuchgerichten uneinheitlich entschieden und oftmals abgelehnt, weshalb so manche Rettung von Konzerntöchtern scheiterte.
Wenn bei Tochtergesellschaften im Konzern negative Ergebnisse auftreten, ist das oftmals ein Anlass, um konzerninterne Umstrukturierungen im Sinne einer Restrukturierung vorzunehmen.
Dabei spielt auch die Verschmelzung als Instrument der Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften eine große Rolle. Bei einer Verschmelzung überträgt eine Gesellschaft ihr ganzes Vermögen auf eine andere Gesellschaft. Die bisherigen Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft erhalten, sofern sie nicht ohnehin zugleich auch Gesellschaften der übernehmenden Gesellschaft sind, einen entsprechenden Gesellschaftsanteil an der übernehmenden Gesellschaft. Die Verschmelzung geschieht im Wege der sogenannten “Gesamtrechtsnachfolge”. Die übernehmende Gesellschaft übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten der übertragenden Gesellschaft.
Die näheren Details, welche Umstände dabei konkret zu beachten sind, finden Sie in unserem Newsletter.