NEWSLETTER 06-2017: KEINE “NEGATIVZINSEN” BEIM KREDITVERTRAG
Der Oberste Gerichtshof hat sich in jüngster Zeit in drei Entscheidungen mit der Frage des Negativzinssatzes auseinandergesetzt.
Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr endgültig festgestellt, dass es unter keinen Umständen zu einer Zinszahlungspflicht des Kreditgebers kommen kann.
Im Allgemeinen rechnet der Kreditnehmer im Laufe eines Kreditvertrages nicht damit, vom Kreditgeber Zinszahlungen zu erhalten, sondern dass vereinbart wird, dass der Kreditnehmer die Zinsen zu leisten hat.
Die von manchen Autoren in der Literatur aufgeworfene Zinszahlungspflicht des Kreditgebers aufgrund der derzeitigen Negativzinsen würde dazu führen, dass der Kreditnehmer keine Leistung – Zahlung der Zinsen – für die Überlassung der Kreditvaluta zu erbringen hat, jedoch die Bank dem Kreditnehmer gegenüber zahlungspflichtig wird.
Der Oberste Gerichtshof hat sich in jüngster Zeit in drei Entscheidungen (4 Ob 60/17b; 1 Ob 4/17w; 10 Ob 13/17k) mit der Frage des Negativzinssatzes befasst.
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