NEWSLETTER 06-2021: AKTUELLE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19
Die Auswirkungen des Corona-Virus betreffen massiv die österreichische Wirtschaft.
Seit Anfang April 2020 wurden von der Bundesregierung zahlreiche Förderinstrumente eingesetzt, die stetig angepasst und/oder erweitert werden.
Ferner ist mit 01.01.2021 ein neues Gesetz in Kraft getreten – das Wohlverhaltensgesetz. Dieses knüpft die Gewährung von Covid-Förderungen an das steuerliche Wohlverhalten von Unternehmen und sieht im schlimmsten Falle Rückzahlungspflichten vor.
Aufgrund der Vielzahl der Förderinstrumente ist es herausfordernd, auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Die aktuellen Förderungsmöglichkeiten umfassen:
Fixkostenzuschuss
Investitionsprämie
Härtefallfonds
und
Kurzarbeit.
Das neue “Wohlverhaltensgesetz” ist mit 01.01.2021 in Kraft getreten und normiert die Tatbestände des steuerlichen Wohlverhaltens.
Die näheren Details, welche Umstände dabei konkret zu beachten sind, finden Sie in unserem Newsletter.