NEWSLETTER 06-2024: VOM VEREIN ZUR GENOSSENSCHAFT – NEUE MÖGLICHKEITEN UND ÄNDERUNGEN DURCH DAS GENOSSENSCHAFTSRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 2024
Mit Anfang des Jahres 2025 tritt das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (kurz: GenRÄG 2024) in Kraft. Dieses bringt einerseits die Möglichkeit, Vereine identitätswahrend in Genossenschaften umzuwandeln und andererseits einige Änderungen im Genossenschaftsrecht an sich. Dabei ist etwa die Möglichkeit die Nachschusspflicht im Genossenschaftsvertrag einzuschränken oder sogar ganz auszuschließen, hervorzuheben.