NEWSLETTER 07-2015: VERSCHÄRFUNG DER CYBERCRIME-TATBESTÄNDE
Im Februar 2013 wurde von der damaligen Justizministerin Univ. Prof. Dr. Beatrix Karl eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingesetzt, einen Bericht darüber vorzulegen, welche Änderungen im StGB für erforderlich erachtet werden, damit das Strafgesetzbuch aus dem Jahre 1975 reformiert und modernisiert werden kann. Das Vorhaben “Strafgesetzbuch 2015” wurde vom nunmehrigen Justizminister Univ. Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter fortgesetzt. Die Frist zur Begutachtung des Ministerialentwurfes endete am 24.04.2015. Die Änderungen sollen mit 01.01.2016 in Kraft treten.
Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 soll dem technischen Fortschritt Rechnung tragen, konkrete Bestimmungen im Cyber-Crime-Bereich entwickeln und einen neuen Tatbestand für das Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels einführen. Ebenso gilt es, mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 dem unerwünschten neuen gesellschaftlichen Phänomen des “Cyber-Mobbing” entgegenzuwirken.
Lesen Sie im Langtext mehr über das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität.