NEWSLETTER 07-2018: NEUERUNGEN IM ARBEITSZEITGESETZ UND IM ARBEITSRUHEGESETZ
Mit 01.09.2018 sind die Novellierungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitszeitruhegesetzes in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung stellt wohl die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden pro Woche dar.
Diese Anhebung erfolgt unter gewissen Einschränkungen, die wir in unserem aktuellen Newsletter, zusammen mit anderen wesentlichen Neuerungen, dargestellt haben.
Mit 01.09.2018 traten die Novellierungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und des Arbeitsruhegesetzes (ARG) in Kraft. Als Kernstück ebendieser kann wohl die Erhöhung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag sowie 60 Stunden pro Woche genannt werden. Daneben hat die Novelle aber auch noch einige weitere, größere und kleinere Änderungen gebracht.
Dieser Newsletter soll daher einen rechtlichen Überblick über die wesentlichen Änderungen und über einige unverändert gebliebene Bestimmungen vermitteln.