NEWSLETTER 07-2021: INVESTITIONSKONTROLLGESETZ (InvKG)
Das neue Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) verfolgt in Umsetzung der “EU-FDI-Screening-Verordnung” das Ziel, Bedrohungen für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung durch Investitionen aus Drittstaaten zu verhindern.
In unserem neuesten Newsletter informieren wir Sie unter anderem darüber, welche Sektoren von den neuen Regelungen betroffen sind, wie ein etwaiges Genehmigungsverfahren durchgeführt wird sowie welche Sanktionen an Verstöße gegen die Bestimmungen des Investitionskontrollgesetzes geknüpft sind!
Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) dient der staatlichen Kontrolle von Direktinvestitionen aus Drittstaaten, die eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen können. Das InvKG erfolgt in Umsetzung der “EU-FDI-Screening-Verordnung” und ändert die derzeit im Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011) enthaltenen Bestimmungen und fasst diese in einem neuen Gesetz zusammen.
Näheres dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.