NEWSLETTER 07-2022: HINWEISGEBERINNENSCHUTZGESETZ
Mit der bereits im Dezember 2019 in Kraft getretenen EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden; auch: Whistleblower-Richtlinie) sollte der rechtliche Schutz von Hinweisgebern erhöht und sollten einheitliche und branchenübergreifende Mindeststandards geschaffen werden. Die Frist für die nationale Umsetzung endete bereits im Dezember 2021. Aufgrund mangelnder Umsetzung wurde im Frühjahr gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nunmehr liegt mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (kurz “HSchG“) ein Entwurf für ein nationales Umsetzungsgesetz vor, der auch bereits das Begutachtungsverfahren durchlaufen hat; das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2023 in Kraft treten.
Wer muss ein internes Meldesystem einrichten?
Wer wird geschützt?
Unter welchen Voraussetzungen werden HinweisgeberInnen geschützt?
Welche Anforderungen werden an die interne Meldestelle gestellt?
Vertraulichkeitsanforderungen und datenschutzrechtliche Umsetzung
Welche Sanktionen sind laut HSchG vorgesehen?
Welche arbeitsrechtlichen Folgen ergeben sich?
Diese durchaus relevanten Fragen dürfen wir Ihnen in unserem neuesten Newsletter näherbringen.