NEWSLETTER 07-2023: RÄUMUNGSVERGLEICHE AUF VORRAT – OGH BEZIEHT STELLUNG
Der OGH hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass bei Vorliegen eines unbefristeten Mietverhältnisses der Abschluss eines Räumungsvergleiches auf Vorrat ohne gleichzeitiges Vorliegen eines Beendigungswillens nicht zulässig ist.Nach Ansicht des OGH liegt darin eine Umgehung des Kündigungsschutzes des Mieters.Was dies für Vermieter und Mieter bedeutet und was unter dem “Räumungsvergleich auf Vorrat” zu verstehen ist, wird in unserem aktuellen Newsletter näher dargestellt.
Die einseitige Beendigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter im Anwendungsbereich des MRG war schon bisher keine einfache Angelegenheit. Kann man sich bei befristeten Verträgen im Regelfall darauf verlassen, dass das Mietverhältnis mit Ablauf des Mietvertrages beendet werden kann, so benötigt man bei der Beendigung eines unbefristeten Mietverhältnisses schon einen entsprechenden Kündigungsgrund, um als Vermieter das Mietverhältnis einseitig zu beenden.
Näheres finden Sie dazu in unserem aktuellen Newsletter.