NEWSLETTER 08-2017: DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) – AUSWIRKUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25.05.2018 in Kraft und ist aufgrund ihres Verordnungscharakters unmittelbar in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anwendbar.
Die neue Rechtslage stellt Unternehmen vor umfassende und teils komplexe Herausforderungen. In Anbetracht der empfindlichen Verwaltungsstrafen, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung drohen, sollten sich Unternehmen zeitnah mit der EU-DSGVO vertraut machen.
Die rasch fortschreitende, technologische Entwicklung, sowie der mit der Globalisierung einhergehende, erhöhte Datenaustausch machten eine Harmonisierung der bereits vorhandenen Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung notwendig.
Vor diesem Hintergrund wurde die “Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG” (Langtitel) im April 2016 beschlossen.
Nähere Details dazu finden Sie in unserem neuen Newsletter.