Mit der Novelle soll die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz 2008, das Wasserversorgungsgesetz und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 geändert werden.
Die Begutachtungsfrist der Bauordnungsnovelle ist am 13.09.2018 abgelaufen. Nach Behandlung im Wohnbauausschuss Ende Oktober wurden noch kleine Korrekturen vorgenommen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist mit Jahresende 2018 zu erwarten. Vorab wurde bereits ein Initiativantrag zum Schutz von Gründerzeithäusern angenommen.
Im Juni dieses Jahres wurde der Schutz des größten Altbaubestandes Europas in der Wiener Bauordnung sichergestellt. Nach der neuen Regelung ist seitens der Stadt zu prüfen, ob am Erhalt eines Gründerzeitgebäudes ein öffentliches Interesse besteht.