NEWSLETTER 09-2015: ERBRECHTSREFORM 2015 – TEIL I
Der Großteil der derzeit gültigen, erbrechtlichen Regelungen beruht noch auf dem seit dem Jahr 1811 im Wesentlichen unveränderten Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz “ABGB”). Nunmehr stehen allerdings gleich zwei einschneidende Reformen bevor, mit welchen das Erbrecht modernisiert und an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden soll. Dabei werden teilweise nur oberflächliche Änderungen vorgenommen, teilweise aber auch einschneidende Änderungen, die es jedenfalls – nicht zuletzt, weil sich irgendwann jedermann mit erbrechtlichen Fragen auseinandersetzen muss – erforderlich machen, sich mit diesen Themen intensiv zu befassen.
Den Anfang macht die Europäische Erbrechtsverordnung, die bereits im Jahr 2012 erlassen wurde und nun mit 17.08.2015 in Kraft treten wird. In weiterer Folge wird (zum überwiegenden Teil) mit 01.01.2017 das heuer durch den Nationalrat beschlossene Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 in Kraft treten.
Aufgrund des Umfanges der Änderungen werden wir Sie in zwei Teilen über die bevorstehenden Änderungen informieren. Im nachfolgenden Teil I finden Sie Informationen zur Europäischen Erbrechtsverordnung sowie zu den Änderungen im Bereich des Pflichtteilsrechtes ab 01.01.2017 im Zusammenhang mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015.
In Teil II, der am 21.08.2015 folgen wird, werden Sie Informationen zu allen weiteren Details des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 finden, welche ebenfalls ab 01.01.2017 in Geltung stehen werden.