NEWSLETTER 09-2023: RECHT AUF PFLICHTTEILSMINDERUNG DURCH PASSIVES VERHALTEN BEI DER KONTAKTAUFNAHME?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen verliert ein Erblasser die Möglichkeit auf Pflichtteilsminderung, wenn er den Kontakt mit einem Pflichtteilsberechtigten grundlos gemieden oder berechtigten Anlass für den fehlenden Kontakt gegeben hat.Das Pflichtteilsrecht sichert Ehegatten sowie Kindern einen Teil der Verlassenschaft zu. Das Gesetz sieht jedoch die Möglichkeit des Erblassers vor, den Pflichtteil unter bestimmten Umständen zu mindern bzw. sogar ganz zu entziehen.Näheres dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.