NEWSLETTER 10-2015: ERBRECHTSREFORM 2015 – TEIL II
Bereits in unserem Newsletter 09-2015 wurden die Änderungen durch die europäische Erbrechtsverordnung, sowie die Änderungen im Pflichtteilsrecht besprochen. Nunmehr folgt Teil II der weiteren Neuerungen des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015, welche ab 01.01.2017 Geltung erlangen.
Die Ihnen nunmehr in Teil II präsentierten Änderungen des Erbrechts betreffen insbesondere Formvorschriften für das fremdhändige Testament sowie für das Nottestament, eine Stärkung des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten, ein gesetzlich neu eingeführtes außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten sowie eine neu eingeführte gesetzliche Bestimmung betreffend die Abgeltung von Pflegeleistungen für Angehörige im Rahmen des Erbrechts.
Es empfiehlt sich aufgrund der doch sehr einschneidenden Änderungen im Erbrecht, bestehende Testamente zu prüfen bzw. von Rechtsexperten überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass eine bereits errichtete letztwillige Verfügung – in Form eines Testaments – letztlich tatsächlich dem letzten Willen entspricht.
Teil II präsentiert diese Änderungen.