NEWSLETTER 10-2021:TREUEPFLICHTEN IN DER GMBH AM BEISPIEL DES ENTSENDUNGSRECHTS FÜR DEN AUFSICHTSRAT
Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht war bereits in der Vergangenheit mehrmals Thema vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Das Höchstgericht befasste sich mit der Frage des Umfangs der Treuepflicht in einer Gesellschaft, ebenso mit der Frage, wie sich die Einzelrechtsnachfolge auf den Übergang von Entsendungsrechten auswirkt.
Anlassfall war ein an den OGH herangetragener Streitfall zweier Größen des österreichischen Handels, ausgelöst durch Differenzen im Zuge der Implementierung eines Kundenbindungsprogrammes.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich in der Vergangenheit bereits des Öfteren mit Fällen der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht beschäftigt. Der an den OGH herangetragene Streitfall zur Thematik “Entsendungsrecht für den Aufsichtsrat (AR) und Treuepflichten in der GmbH” spielt sich zwischen zwei Größen im österreichischen Handel ab, bei welchen es sich – wie zwischenzeitig allgemein bekannt ist – um Spar und DM handelt.
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