NEWSLETTER 11-2015: DER SCHUTZ VON GESCHÄFTSIDEEN
Wie man sich gegen Ideenklau und Nachahmer absichert.
Geschäftsideen und -konzepte sind wertvolles Kapital. Wie kann man sich davor schützen, dass Konkurrenten das eigene Konzept kopieren? Wie kann man verhindern, dass jemand anderer die eigene Geschäftsidee umsetzt und daraus Profit schlägt? Wie beugt man dem “Ideenklau” vor? Der Newsletter gibt Antworten auf diese Fragen.
Abstrakte Ideen und Konzepte an sich sind nicht bzw. nur durch individuelle Geheimhaltungsvereinbarungen schützbar. Geschützt werden können jedoch durch gezielte Schutzrechtsanmeldungen deren Erscheinungsformen, Ausgestaltungen und einzelne Umsetzungsschritte. Durch eine individuell für das konkrete Geschäftsmodell erstellte Schutzrechtsstrategie, die geeignete Schutzrechtsregistrierungen beinhaltet und Aspekte des Urheber- und Wettbewerbsrechts mitberücksichtigt, kann ein umfassender und effektiver Schutz gegen potentielle Nachahmer geschaffen werden. Nähere Details finden Sie in der Langfassung unseres Newsletters.