NEWSLETTER 11-2017: CROWDFUNDING AM PRÜFSTAND DES OGH
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 24.08.2017 (4 Ob 110/17f) bringt rechtliche Klarheit für Crowdfunding-Modelle, die auf nachrangigen Darlehen basieren.
Qualifizierte Nachrangklauseln, ein wesentliches Element derartiger Crowdfunding-Darlehensverträge, sind laut OGH eindeutig zulässig und wirksam. Weiters sind der Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit für eine gewisse Zeit sowie die Bindung an Kündigungstermine gesetzeskonform.
Diese Entscheidung des OGH führt zu mehr Rechtssicherheit bei der Gestaltung und Umsetzung von Crowdfunding-Finanzierungen in Form nachrangiger Darlehen.
In seiner Entscheidung vom 24.08.2017 (4 Ob 110/17f) überprüfte der OGH die Zulässigkeit von Klauseln im Rahmen eines Crowdfunding Modells mit “qualifizierten Nachrangdarlehen” im Verbrauchergeschäft. Dabei kamen insbesondere die “Nachrangklausel”, sowie Kündigungsfristen und der pauschalierte Schadenersatz bei frühzeitiger Beendigung des Darlehensvertrages unter die Lupe.
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