NEWSLETTER 11-2019: ÄNDERUNG DES WIRTSCHAFTLICHE EIGENTÜMER REGISTERGESETZES (WiEReG)
Im Zuge der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie hat der Österreichische Gesetzgeber mit einer Gesetzesnovelle im Juli 2019 das erst im Jahr 2018 eingeführte Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (kurz auch “WiEReG“) novelliert.
Eine der entscheidenden Änderungen ist die Öffnung des Registers für jedermann. Ab 10.01.2020 kann jeder, ohne wie bisher ein rechtliches Interesse nachweisen zu müssen, in das Register Einsicht nehmen und die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers herausfinden.
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit eines sogenannten “Compliance-Package” beschlossen. Rechtsträger sollen in Zukunft, zur Vereinfachung der Überprüfung, sämtliche Dokumente in einem “Package” hochladen und damit, sozusagen pauschal, ihren Pflichten nach dem WiEReG
Auf Basis der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie ist im Jänner 2018 das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten. Damit wurde die Verpflichtung von österreichischen Rechtsträgern (zB GmbHs, oder AGs) geschaffen, ihre wirtschaftlichen Eigentümer in einem Register zu melden. Diese Verpflichtung zur Offenlegung, auch von Treuhandschaften, wird seitdem durch das Finanzamt mehr oder weniger rigoros mit Strafen sanktioniert, wenn nicht rechtzeitig Meldungen oder Änderungsmeldungen vorgenommen werden.
In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber im Juli 2019 dieses Gesetz im Zuge des EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 novelliert.
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